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Immobilienkauf in der Türkei — Der vollständige Leitfaden

Ausführlicher Leitfaden zum Immobilienkauf in der Türkei: rechtliche Voraussetzungen, Steuern und Schritt-für-Schritt-Ablauf mit aktueller Gesetzgebung und praktischen Tipps.

Warum Immobilien in der Türkei besitzen?

Die Türkei hat sich zu einem der attraktivsten Immobilienmärkte für ausländische Investoren entwickelt. Niedrige Steuern, erschwingliche Preise, strategische Lage und hohe Lebensqualität machen das Land ideal für Investitionen.

Erschwingliche Preise

Deutlich niedriger als in Europa — bei hohem Renditepotenzial.

Staatsbürgerschaftsoption

Investitionen ab 400.000 USD berechtigen zur türkischen Staatsbürgerschaft und zum Reisepass.

Hohe Rendite

Mieteinnahmen und Wertsteigerung — besonders in Antalya Altıntaş, Istanbul und Bodrum.

Der Immobilienkaufprozess in der Türkei

  1. 1

    Objektauswahl & Vorvertrag

    Mit dem Verkäufer wird ein Vorvertrag geschlossen. Es wird eine Anzahlung geleistet und der Kaufvertrag vorbereitet.

    • Objektauswahl mit einem Immobilienberater
    • Preisverhandlung und Einigung
    • Anzahlung und Vorvertrag
  2. 2

    Grundbuch & Steuerabwicklung

    Die notwendigen Dokumente werden vorbereitet und Steuern entrichtet. Der Prozess dauert in der Regel 1–2 Wochen.

    • Grundbuchsteuer und Grundsteuer
    • Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt
    • Notariell beurkundeter Kaufvertrag
  3. 3

    Schlusszahlung & Übergabe

    Nach der Restzahlung wird die Immobilie übergeben. Schlüssel und Nebenkostenabonnements werden umgeschrieben.

    • Restzahlung
    • Physische Übergabe
    • Umschreibung von Strom, Wasser und Nebenkosten

Immobilienkauf als Ausländer in der Türkei

Für Ausländer ist der Immobilienkauf in der Türkei relativ einfach. Das Wichtigste:

Rechtliche Grundlagen

  • Ausländer können Immobilien frei kaufen
  • Ausgenommen sind Militärgebiete und bestimmte Schutzzonen
  • Eine Einzelperson darf bis zu 30 Hektar erwerben
  • Pro Ort gilt eine 10%-Obergrenze je Staatsangehörigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass (notariell übersetzt)
  • Türkische Steuernummer (leicht in der Türkei erhältlich)
  • Grundbuchauszug und Verkehrswertbescheinigung
  • Bankbeleg (Zahlungsnachweis)

Türkische Staatsbürgerschaft erwerben

Bei Immobilieninvestitionen ab 400.000 USD erhalten Sie das Recht, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ehepartner und Kinder unter 18 sind eingeschlossen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in der Türkei an?

Die wichtigste Abgabe beim Immobilienkauf in der Türkei ist die Grundbuchgebühr, die bei der Eigentumsübertragung auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben wird. Gesetzlich wird sie je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen; in der Praxis handeln die Parteien häufig aus, wer tatsächlich zahlt — das sollte im Vertrag eindeutig geregelt sein. Beim Grundbuchamt fällt zusätzlich eine feste Servicegebühr an. Nach dem Kauf zahlen Sie jährlich Grundsteuer an die Gemeinde; der Satz hängt von der Art der Immobilie (Wohnung, Gewerbe, Grundstück) und vom Großstadtstatus der Gemeinde ab. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger kann Mehrwertsteuer anfallen, deren Satz sich nach den Objektmerkmalen und der aktuellen Gesetzgebung richtet. Planen Sie außerdem Notar-, Dolmetscher-, Gutachten- und Beratungskosten ein. Da die Sätze regelmäßig angepasst werden, sollten Sie die aktuellen Werte vor dem Abschluss über offizielle Quellen oder einen Steuerberater bestätigen lassen.

Dürfen Ausländer jede Art von Immobilie in der Türkei kaufen?

Ausländische Staatsangehörige können Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Grundstücke in der Türkei weitgehend frei erwerben; das Verfahren entspricht im Wesentlichen dem für türkische Staatsbürger. Einige gesetzliche Grenzen gelten jedoch. Immobilien in militärischen Sperrgebieten und ausgewiesenen Sicherheitszonen dürfen nicht an Ausländer verkauft werden; deshalb prüft das Grundbuchamt vor der Übertragung die Lage des Objekts bei den zuständigen Stellen. Außerdem darf eine ausländische Einzelperson landesweit höchstens 30 Hektar erwerben, und die insgesamt an Ausländer verkaufte Fläche eines Landkreises darf zehn Prozent seiner Fläche nicht überschreiten. Für Staatsangehörige bestimmter Länder können zusätzliche, auf Gegenseitigkeit beruhende Beschränkungen gelten; da sich diese Regeln ändern können, sollte der aktuelle Stand stets über offizielle Quellen geprüft werden. Emlak Asistan klärt vorab, ob die Immobilie, für die Sie sich interessieren, an ausländische Käufer verkauft werden darf.

Kann eine Vollmacht für den Immobilienkauf in der Türkei verwendet werden?

Ja. Wenn Sie nicht persönlich in der Türkei sein können, lässt sich der gesamte Kauf über einen Bevollmächtigten mit notariell beurkundeter Vollmacht abwickeln. In der Türkei wird die Vollmacht bei jedem Notar ausgestellt; im Ausland können Sie sie beim türkischen Konsulat unterzeichnen oder eine vor Ort beurkundete Vollmacht mit Apostille und beglaubigter Übersetzung für die Türkei gültig machen. Die erteilten Befugnisse sollten ausdrücklich aufgeführt werden — Grundbuchübertragung, Kontoeröffnung, Steuernummer, Versorgungsverträge —, da Grundbuchämter vage formulierte Dokumente zurückweisen können. Die Vollmacht muss Ihr Foto und korrekte Passdaten enthalten. Die Vorbereitungszeit hängt von Konsulatsterminen sowie von Übersetzung und Apostille ab. Da eine Vollmacht ein weitreichendes Instrument ist, sollten Sie sie nur einer Person oder einem Anwalt Ihres vollen Vertrauens erteilen. Emlak Asistan unterstützt Sie dabei, die Vollmacht mit dem richtigen Umfang zu formulieren.

Welche Bedingungen gelten für die türkische Staatsbürgerschaft?

Im Rahmen des türkischen Staatsbürgerschaftsprogramms durch Investitionen können Ausländer, die Immobilien über einem festgelegten Mindestwert erwerben, die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Der seit Längerem geltende Schwellenwert liegt bei 400.000 USD; da er per Präsidialdekret geändert werden kann, sollten Sie den aktuellen Betrag vor dem Kauf über offizielle Quellen bestätigen. Die Kernbedingungen: Der Wert der Immobilie wird durch ein offizielles Wertgutachten belegt, der Kaufpreis muss über das Bankensystem gezahlt werden, und im Grundbuch wird eine Anmerkung eingetragen, dass die Immobilie drei Jahre lang nicht verkauft wird. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren sind im selben Antrag eingeschlossen. Das Verfahren umfasst die Konformitätsbescheinigung, eine Aufenthaltserlaubnis und den eigentlichen Staatsbürgerschaftsantrag und dauert in der Regel mehrere Monate. Da die Programmbedingungen angepasst werden können, empfiehlt sich die Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt oder Berater. Emlak Asistan begleitet Sie durchgängig.

Kann ich nach dem Kauf eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten?

Ja. Ausländer, die in der Türkei eine Immobilie besitzen, können auf Grundlage ihres Eigentums eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag wird online über das e-ikamet-System gestellt und bei einem Termin in der Provinzdirektion für Migration abgeschlossen. Üblicherweise verlangt werden Grundbuchauszug (Tapu), Pass, biometrische Fotos, eine gültige Krankenversicherung und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. Die Erlaubnis wird befristet erteilt und kann vor Ablauf verlängert werden. Wichtig: In den letzten Jahren wurden einige Stadtviertel für neue ausländische Wohnsitzanmeldungen geschlossen und Mindestwerte für die Immobilie eingeführt. Prüfen Sie daher vor dem Kauf anhand der aktuellen Bekanntmachungen der Migrationsbehörde, ob das gewünschte Viertel für eine Aufenthaltserlaubnis infrage kommt. Die Aufenthaltserlaubnis ist von der Staatsbürgerschaft zu unterscheiden und gewährt für sich genommen kein Arbeitsrecht. Emlak Asistan hilft Ihnen bei der Wahl eines geeigneten Bezirks und Objekts.

Bereit, in der Türkei eine Immobilie zu kaufen?

Die Experten von Emlak Asistan begleiten Sie in jedem Schritt des Kaufprozesses.

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